Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Ralph Rösch, 89231 Neu-Ulm.
Grundlage:
- Empfehlung des BFF, Bund freischaffender Foto-Designer e.V., zur
Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, angemeldet beim
Bundeskartellamt Berlin.
- Eigene spezifische Ergänzungen von Ralph Rösch
§1 Allgemeines
1.1.
Die AGBFF gelten für alle vom Foto-Designer [Ralph Rösch] übernommenen
Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und
Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich
vereinbart wurde.
1.2. "Fotografien" im Sinne der AGBFF sind sämtliche
Werke des Foto-Designers [Ralph Rösch], gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B.
Abzug, Digitales Speichermedium, sonstige Bildträger und als Anhang
einer E-Mail).
1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen des Foto-Designers. Sie können von ihm gesondert in
Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag
nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht
werden.
1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih,
Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des
Auftraggebers.
1.5. Der Foto-Designer [Ralph Rösch] ist bis auf weiteres
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes § 4 ff. UstG und
somit umsatzsteuerbefreit. Umsatzsteuer wird somit nicht erhoben.
Berechneten Honorare und sonstigen Entgelte sind somit
umsatzsteuerbefreit.
1.6. Die Vertragsstrafe für eine ungenehmigte Bildnutzung beträgt
mindestens das Fünffache des Grundhonorars für die jeweilige
Aufnahme. Das Grundhonorar richtet sich nach den jeweils gültigen
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Der Foto-Designer [Ralph Rösch] ist berechtigt, weitere ihm
entstandene Kosten weiter zu berechnen.
1.7. Die Vertragsstrafe für einen unterlassenen Bildquellennachweis
(z.B. Name des Bildautors) richtet sich nach den Empfehlungen der
MFM.
1.8. Sonstige Zuschläge und Nachlässe richten sich nach den
Empfehlungen der MFM.
1.9. Die vorliegenden AGB gelten im übertragenen Sinn auch für
andere Leistungen (Internet, Werbung usw.).
§2 Rechte und Pflichten im Verhältnis
zwischen Auftraggeber und Foto-Designer
2.1.
Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und
Foto-Designer [Ralph Rösch] ist die Abtretung urheberrechtlicher
Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist der Foto-
Designer [Ralph Rösch] alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte
an seinem Werk.
2.2. Der Foto-Designer [Ralph Rösch] überträgt dem Auftraggeber
urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten
Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B.
räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte)
bedarf einer besonderen Vereinbarung.
2.3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Foto-Designers [Ralph Rösch].
Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2.4. Bei der Verwendung seines Werkes hat der Foto-Designer [Ralph Rösch]
Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
2.5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere
Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte
Nutzung hinausgeht - der Zustimmung des Foto-Designers [Ralph Rösch].
2.6. Der Auftraggeber stellt dem Foto-Designer [Ralph Rösch] nach
Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
§3 Gewährleistung, Haftung,
Gefahrtragung
3.1.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb
von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim
Foto-Designer [Ralph Rösch] eingegangen sein. Danach gilt das Werk
in Bezug auf offene Mängel als vertrags- gemäß und mangelfrei
geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
von 6 Monaten gerechnet ab Abnahme.
3.2. Der Foto-Designer [Ralph Rösch] verpflichtet sich, bei Durchführung
eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Schadensersatzansprüche gegen den Foto-Designer[Ralph Rösch] sind
nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz
eines etwaigen unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen gegenüber
dem Foto- Designer [Ralph Rösch] wenn Schäden durch Dritte (z.B.
Fotolabor) verursacht wurden.
3.3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der
jeweilige Absender.
§4 Ergänzende Sonderbestimmungen
A.
Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
4.1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Foto-Designer
[Ralph Rösch] zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der
Foto- Designer [Ralph Rösch] - ohne dass es eines
Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50%
des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag
aus von dem Foto-Designer [Ralph Rösch] nicht zu vertretenden Gründen
nicht fertiggestellt, so steht dem Foto-Designer [Ralph Rösch] das
volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der
vertraglich geschuldeten Leistung vom Foto-Designer[Ralph Rösch]
begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein
Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit
aus vom Foto-Designer [Ralph Rösch] nicht zu vertretenden Gründen
wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte,
wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte,
durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), kann der
Foto-Designer [Ralph Rösch] verlangen, dass sich das Honorar in
einem angemessenen Verhältnis erhöht.
4.3. Der Foto-Designer [Ralph Rösch] ist verpflichtet, die zur Ausführung
des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher
Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen
übernimmt der Foto-Designer[Ralph Rösch] nicht.
4.4. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Foto-Designers
[Ralph Rösch] unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, berührt
dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur
Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlen- den
Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber
den Untergang zu vertreten hat.
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die
nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:
4.5. Der Foto-Designer [Ralph Rösch] überträgt nur
Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben sein Eigentum.
4.6. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie
unverzüglich und auf eigene Kosten wieder an den Foto-Designer
[Ralph Rösch] zurück. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb
eines Monats nach Eingang dem Foto-Designer [Ralph Rösch] zurück
zusenden. Wurden die Bilddateien digital versendet, ist der Datenträger
nach Verwendung zu vernichten bzw. die digitale Bilddatei von allen
Medien zu löschen.
4.3. Werden Fotografien trotz vereinbarter Termine nicht pünktlich
zurück gesandt, werden pro Tag Verspätung 50% des vereinbarten
Grundhonorars berechnet.
4.4. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne dass der
Foto-Designer [Ralph Rösch] dies zu vertreten hat, so ist er
berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für
jedes fotografische Unikat (z.B. Negativ, Sofortbild-Original,
Fotomontage) das fünffache des vereinbarten Honorars, mindestens
aber 1.500,- EURO.
4.5. Werden Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Gestaltung,
Pflege und Wartung von Homepages vergeben, erlöschen diese Rechte
in dem Moment, in dem der Vertrag zur Pflege und Wartung der
Homepage gekündigt wird. Der Nutzer hat in diesem Fall innerhalb
einer Woche alle betreffenden Bilder aus seiner Homepage zu
entfernen. Geschieht dies nicht, liegt der Fall der vertragswidrigen
Nutzung vor, der nach den marktüblichen Konditionen bzw. auf
aktueller Rechtsprechung verfolgt wird.
§5 Erfüllungsort, Gerichtsstand
5.1.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist für beide Teile der Geschäftssitz des Foto- Designers [Ralph Rösch].
5.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der
Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Foto-Designers [Ralph Rösch]
vereinbart, sofern der Foto-Designer[Ralph Rösch] und der
Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Recht- es oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.
Sofern der Auftraggeber und/oder der Foto-Designer [Ralph Rösch]
nicht Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, verbleibt es bei
der gesetzlichen Regelung
Marktübliche
allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in verschiedenen
Medienbereichen (Herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing - MFM)>
Vertragsgrundlage:
Vertragsgrundlage
sind die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.
Auflage:
Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich
grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der
Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird. Für
Veröffentlichungen in anderen Medien gelten Sondervereinbarungen.
Bildnachweis:
Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach §13 UrhG und
Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen -
wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Persönlichkeitsrechte: Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung
ist nur nach besonderer Vereinbarung gestattet.
Nutzung von Bildvorlagen:
- Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind
rücksendepflichtig.
- Digitale Bildvortagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die
Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart
werden. Die Speicherung ist kostenpflichtig.
- In Internetprojekten genutzte Bilder sind nach Beendigung des
Webmaster- bzw. Betreuungsvertrages unverzüglich zu löschen,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine weitere
Verwendung ist in jedem Fall kostenpflichtig. Wurde keine
Vereinbarung zur weiteren Verwendung abgeschlossen, liegt eine
vertragswidrige Nutzung vor, für die die unter "Zuschläge"
angegebenen Honoraraufschläge berechnet werden.
Honorare, Kosten:
- Die Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht
innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen
sind erneut zu honorieren.
- Die Honorare sind für Farbvorlagen und Schwarz-Weiß-Vorlagen
identisch.
- Die Honorarangaben beziehen sich in Euro, auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare.
Sie werden gesondert berechnet.
Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle
Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. - Exklusivrechte und
Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch
Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 o 68/78, LG München
1 vom 23.4.91, Az.21o 6247/89)
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache
Honorar; sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters
[Ralph Rösch] enthalten ist (OLG FfM Az "U 49/96(l/1), OLG
Celle Az 13U 8i/96 + 13U 139/96").
Zuschläge auf Grund erhöhter Produktionskosten:
- Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%.
- Fotomodell-Aufnahmen: Mit 1-2 Fotomodellen Plus 30%, 3-5 Plus 50%,
ab 6 plus 100%.
Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
Nachlässe:
Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
- Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20%
Nachlass.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Nachlass auf das
Honorar des kleineren Abbildungsformates.
- Wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film etc.):
50% Nachlass je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
- Wiederholungsnachlässe werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Verwendung vereinbarte Nutzungsdauer nicht
abgelaufen ist,
b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt
(geringfügige Änderungen ausgenommen).
Grundhonorare:
Die Grundhonorare werden nach den Empfehlungen der MFM berechnet.
Diese werden jährlich neu veröffentlicht.
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